Ihr AltenPflegeheim in Geldern

Pflegeangebote im Haus Boeckelt

Angebote des Sozialen Dienstes (Betreuungsteam)

Vollstationäre Pflege

Vollstationäre Pflege

Der dauerhafte Umzug in eine Pflegeeinrichtung ist eine Entscheidung, die häufig sowohl Angehörigen als auch dem Betroffenen selbst nicht leicht fällt. Eine intensive Begleitung während der Eingewöhnungsphase unterstützt neue Bewohner beim “Ankommen“.

Positiv wirkt sich hierbei auch das Einrichten des Zimmers mit liebgewonnenen und vertrauten Möbelstücken aus.

In multiprofessionellen Teams arbeiten qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Sinne einer umfassenden und (re-)aktivierenden Pflege. Entsprechend der Fähigkeiten und Fertigkeiten des Bewohners sind die Pflegemaßnahmen darauf abgestimmt, die noch vorhandene Selbstständigkeit des Bewohners zu erhalten oder sogar zu verbessern.

Dies erfolgt immer unter Beachtung der Selbstbestimmung des Bewohners. Gemeinsam mit den Angehörigen wird im Rahmen der aktiven Biographiearbeit und unter Berücksichtigung vorhandener Ressourcen eine individuelle Pflegeplanung erstellt. Unsere Pflegeteams arbeiten im Sinne der „Bezugspflege“.

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Biografiearbeit

Kurzzeitpflege

Die Kurzzeitpflege ist eine Möglichkeit zur “Überbrückung”, wenn z.B. nach einem Krankenhausaufenthalt die Pflege in der eigenen Häuslichkeit durch Angehörige oder durch einen ambulanten Pflegedienst nicht ausreichend gewährleistet ist.

Die Kurzzeitpflege ist (am Stück oder verteilt) bis zu 28 Tage pro Kalenderjahr möglich und wird von dafür zugelassenen Einrichtungen – hierzu gehören auch die Pflege- und Wohngemeinschaften Haus Boeckelt – erbracht. Die pflegebedingten Aufwendungen werden von der Pflegekasse bis zu einem Betrag von 1.612 Euro getragen.

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Verhinderungspflege

Verhinderungspflege

Die Verhinderungspflege hingegen kann sowohl in einer stationären Pflegeeinrichtung als auch in der eigenen Häuslichkeit erfolgen. Diese Leistung der Pflegekasse findet Anwendung, wenn bspw. die pflegende Person verreist oder aufgrund einer Erkrankung nicht in der Lage ist die pflegebedürftige Person zu versorgen.

Es besteht die Möglichkeit, die Kurzzeit- und Verhinderungspflege zu kombinieren, wodurch die Dauer des Aufenthaltes zur Kurzzeitpflege in der stationären Einrichtung auf bis zu 8 Wochen verlängert werden kann.

Gerne beraten wir Sie telefonisch oder auch im persönlichen Gespräch zum Beispiel zu Fragen der Kostenübernahme durch die Pflegekasse. Auch bei der genauen Unterscheidung der Begriffe „Kurzzeitpflege“ und „Verhinderungspflege“ helfen wir ihnen selbstverständlich weiter.

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Lernen Sie unsere Angebotsvielfalt kennen

In unserer Bildergalerie erhalten Sie einen ersten Eindruck.
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Altenpflege ist bei uns mehr als satt, sauber, trocken. Wir geben unseren Bewohnern das Recht, in Würde zu altern und hier in familiärer Atmosphäre den Raum, Ihren Lebensabend zu verbringen. Für unsere Bewohner mit Demenz gilt für uns der Leitsatz „Das Herz wird nicht dement“.
– Natalie Lindner, Pflegedienstleitung